BiowerkstoffeFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Nutzung und vor allem der Umgang mit Verpackungen, die nicht mehr gebraucht werden, wird in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie den Umgang mit gebrauchten Verpackungen. Es ist am 1.1.2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin gültige Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst.

Nach § 21, Abs. 1, Satz 2 des VerpackG sollen die Entsorger über die Höhe der Beteiligungsentgelte, Anreize zur Herstellung von Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen schaffen.

Mit der Verwertung von (Kunststoff-)Abfällen beschäftigt sich das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das eine fünfstufige Abfallhierarchie postuliert: Vermeidung – Wiederverwertung – Recycling – energetische Nutzung – Abfallbeseitigung (Deponierung).

Da eine ganze Reihe von biobasierten Kunststoffen auch biologisch abbaubar sind, wird gerade für biobasierte Kunststoff-Verpackungen immer wieder die Kompostierung als Verwertungsoption angeführt. Laut Bioabfallverordnung (BioAbfV) sind aber Verpackungen, auch wenn sie biologisch abbaubar sind, für die Bioabfallsammlung, bis auf sehr wenige Ausnahmen (Bioabfallbeutel, Kaffeekapseln) nicht zugelassen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Große Auswirkungen auf den Einsatz von Kunststoffverpackungen wird die EU-Verpackungsverordnung (PPWR - Packaging & Packaging Waste Regulation) haben. Die PPWR zielt darauf ab, die Verschmutzung der Umwelt mit Verpackungsmaterialien zu verringern und eine Kreislaufwirtschaft für Verpackungen zu fördern. Derzeit befindet sie sich in der Diskussionsphase. Die endgültige Fassung der Verordnung soll im Laufe des Jahres 2024 vorliegen, so dass ihre Umsetzung auf nationaler Ebene bereits 2025 beginnen könnte.

 

Biobasierte Kunststoff-Flaschen ©FNR/Döring