Verwertung/Recycling
Gesetzliche Regelungen
Das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verlangt von den Produkt-Herstellern, dass sie ihre Erzeugnisse so gestalten, dass bei der Herstellung und Verwendung Abfall vermindert und die umweltverträgliche Verwertung nach Gebrauch sichergestellt ist. Für anfallende Abfälle gilt eine fünfstufige Abfallhierachie: Vermeidung – Wiederverwertung – Recycling – energetische Nutzung – Abfallbeseitigung (Deponierung).
Da die meisten Biokunststoffe zu Verpackungen verarbeitet werden, hat für sie das Verpackungsgesetz (VerpackG) die größte Bedeutung. Das deutsche Verpackungsgesetz setzt die europäische Verpackungsrichtlinie in deutsches Recht um. Es ersetzt seit 01.01.2019 die Verpackungsverordnung und regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Mit § 21, Abs. 1, Satz 2 schafft das Gesetz einen Anreiz für die Verpacker, verstärkt Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen einzusetzen. Für diese Verpackungen sollen die Beteiligungsentgelte, die von den Entsorgungsunternehmen erhoben werden, günstiger ausfallen als für Verpackungen aus fossil-basierten Rohstoffen.
Die wichtigsten Informationen zum § 21 des VerpackG hat die FNR in einem Infopapier zusammengefasst.
Mit der Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) Mitte 2012 wurde die Kompostierung als Entsorgungsoption für biologisch abbaubare Verpackungen stark eingegrenzt. So sind in Deutschland derzeit nur noch wenige Produkte, wie z.B. zertifiziert kompostierbare Bioabfallbeutel oder Kaffeekapseln in der Biotonne erlaubt, und auch nur dort, wo die zuständigen Gebietskörperschaften keine weiteren Einschränkungen erlassen (haben).
Verwertung von Biokunststoffen
Wie Biokunststoffe in der Praxis nach ihrer primären Nutzung am besten verwertet werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Art des Produkts und des eingesetzten Kunststoff-Materials, anfallende Mengen, verfügbare Verwertungssysteme.
Gerade bei der Verwertung von Biokunststoffen ist anzustreben, dass sowohl der gespeicherte biobasierte Kohlenstoff als auch die enthaltene Energie recycelt werden.
Recycling
Unter Recycling versteht man Vorgänge, bei denen aus nicht mehr benötigten Produkten ein Sekundärrohstoff hergestellt wird. In der Regel handelt es sich dabei um ein werkstoffliches Recycling. Die Kunststoff-Abfälle werden möglichst sortenrein gesammelt, zerkleinert und gereinigt. Danach können sie aufgeschmolzen und zu „neuem“ Granulat verarbeitet werden. Je nach Reinheit und Qualität dieses Rezyklats lassen sich daraus wiederum Produkte herstellen. Ein typisches Beispiel für ein wertstoffliches Recycling ist die Wiederverwertung von Einweg-Getränkeflaschen.
Ohne Einschränkungen möglich ist dieses Verfahren für Drop-In-Biokunststoffe. Diese können zusammen mit ihren fossilbasierten Pendants gesammelt und wiederaufgearbeitet werden.
Auch die neuartigen, nicht strukturgleichen biobasierten Kunststoffe können werkstofflich recycelt werden. Da es bisher nur wenige Produkte aus diesen Biokunststoffen am Markt gibt, ist eine getrennte Sammlung derzeit nicht wirtschaftlich. Aktuell gehen diese Biokunststoffe in die energetische Verwertung.
Bei vielen Kunststoff-Verwertern bestand eine große Unsicherheit, was passiert, wenn neuartige Biokunststoffe in den Kunststoff-Recycling-Strom geraten. Deshalb hat das BMEL unter dem Titel „Nachhaltige Verwertungsstrategien für Produkte und Abfälle aus biobasierten Kunststoffen“ acht Partner aus Forschung und Industrie gefördert, die sich mit dem Aufbau einer Wissensbasis für die Integration von biobasierten Kunststoffen in die deutsche Abfallwirtschaft einschließlich des hierfür erforderlichen Technologietransfers beschäftigt haben. Als Ergebnispapier „PLA-Abfälle im Abfallstrom“ haben die Partner die neun wichtigsten Aussagen zusammengefasst. Die ausführlichen Abschlussberichte sind in der FNR-Projektdatenbank unter den jeweiligen Förderkennzeichen zu finden (22019212, 22031312, 22031812, 22010814, 22012414).
Weitere Informationen liefert ein Positionspapier des Fraunhofer-Instituts UMSICHT zum Recycling von Biokunststoffen.
Energetische Verwertung
Aus wirtschaftlichen Gründen werden die meisten Biokunststoff-Abfälle zurzeit energetisch verwertet.
Der hohe Brennwert von (Bio)-Kunststoffen macht diese zu einem idealen Ersatzbrennstoff für Kohle und Heizöl. Dabei lässt sich aus Biokunststoffen erneuerbare Energie gewinnen und es wird im Gegensatz zur Verbrennung von fossilbasierten Kunststoffen kein zusätzliches, klimaschädliches Kohlendioxid produziert.
Biologische Behandlung
Biokunststoffe, die auch biologisch abbaubar sind, können über eine Kompostierung verwertet werden. Darüber kann im Vergleich mit fossil-basierten Kunststoffen einen Zusatznutzen für die Produkte generiert werden.
Organisatoren von großen Events können mit den lokalen Anlagenbetreibern abstimmen, dass das Catering-Geschirr aus biologisch abbaubaren Kunststoffen zusammen mit den anhaftenden Speisereste kompostiert wird. Bei der Treibhausproduktion von Obst und Gemüse lassen sich die Halteclips nach der Ernte zusammen mit den Grünabfällen kompostieren. Mulchfolien aus biologisch abbaubaren Biokunststoffen können nach der Ernte untergepflügt werden, statt die Folien aufwendig einzusammeln.